Vogt & Reiners Rechtsanwälte
 
 

Vogt & Reiners Rechtsanwälte

Wolfgang R. Vogt · Harald Reiners · Christian B. Remstedt
Heiko Pätzmann · Johanna Vogt · Christian Wöhe
 
 

Gebühren

Schonen Sie Ihren Geldbeutel und kommen Sie rechtzeitig ...

Die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für eine Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder eine Prozessvertretung verlangen darf, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Dreh- und Angelpunkt der Gebührenhöhe im Zivilrecht ist der Wert des Gegenstandes, mit dem der Anwalt befasst wird. Der Gegenstands- oder Streitwert ergibt sich teils aus Gesetz (z.B. bei Kündigungsschutzklagen in der Regel das 3-fache Bruttomonatsgehalt) und teils schlicht aus dem geforderten bzw. eingeklagten Wert. Wer einen anderen auf Zahlung von 5000,- Euro in Anspruch nimmt, hat damit einen Streitwert von 5000,-Euro verursacht.

Diese Werte sind selbstverständlich nicht das, was an einen Anwalt gezahlt werden muss. Die Gebührenhöhe entspricht einem Bruchteil des Gegenstandswertes. Außerdem fallen je nach Verfahrenshandlung unterschiedliche Gebühren an. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis zum RVG - lassen sie sich im Zweifel von uns die entsprechenden Tabellen zeigen bzw. das Kostenrisiko errechnen.

Bedenken Sie weiterhin: in einem Prozess fallen außer Anwaltskosten auch noch Gerichtskosten an.

Beachten Sie: 
Anwälte dürfen in Prozessen nicht weniger als die gesetzlichen Gebühren verlangen, sondern können aus rechtlichen Gründen nur höhere Gebühren mit ihren Mandanten vereinbaren! Anders ist dies nur bei außergerichtlichen Tätigkeiten.

Was kostet eine Beratung?

Grundsätzlich richten sich auch die Beratungskosten nach dem Gegenstandswert. Die Gebühren für eine reine Beratung ohne Kontaktaufnahme zur Gegenseite liegen allerdings wesentlich unter den Gebühren für außergerichtliche oder prozessuale Tätigkeiten des Anwalts. Eine normale Erstberatung bei Verbrauchern führt z.B. maximal zu einer Gebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zudem hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ab dem 01.07.2005 der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten hinwirken soll.

Für Beratungen bieten Anwälte zudem zeitabhängige Gebührenvereinbarungen. Solche Regelungen sind gerade bei kürzen Beratungen zumeist preisgünstiger.


Wenn Sie rechtsschutzversichert sind

Grundsätzlich sollten Sie Ihrem Anwalt mitteilen, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Dieser wird dann zunächst eine Kostendeckungszusage der Versicherung einholen und später dann die Rechnung bzw. eine Vorschussnote an die Versicherung schicken. Hierbei handelt es sich um einen üblichen Service der Anwaltschaft. Denn: eigentlich ist der Mandant bzw. die Mandantin zahlungsverpflichtet und muss selbst mit der Versicherung abrechnen. Zahlt die Versicherung nicht, weil die anwaltliche Tätigkeit nicht gedeckt ist, wird die Abrechnung oder das Vorschussverlangen an die Mandanten geschickt. Bitte prüfen Sie zuvor, ob eine Eigenbeteiligung mit der Versicherung besteht. Diese liegen oft, um die Versicherung günstig zu halten zwischen 100,- und 150,- Euro.

Weiterhin sollten Sie bei Rechtsschutzversicherungen bedenken, dass diese nur die gesetzlichen Gebühren abdecken. Darüber hinausgehende Gebühren aus Gebührenvereinbarungen tragen die Rechtsschutzversicherungen nicht.

In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten übernehmen die Versicherungen je nach den zugrunde liegenden Vertragbedingungen meist zudem nur die Kosten für Beratungen.

Achtung 
So sinnvoll der Abschluss einer Rechtschutzversicherung - insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter- auch ist: die Versicherungsbedingungen sehen überwiegend eine Wartezeit von 3 Monaten vor. Daher besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei Vertragsabschluss das Rechtsproblem bereit besteht bzw. angelegt ist!

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen:
Telefon 040 / 68 86 02 71
oder per E-Mail
Telefonisch an Werktagen zwischen 8:30 und 18:00 Uhr erreichbar.

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